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Umsatzsteuer-Voranmeldung 2026 – Neuerungen im Formular

Für alle Mandanten, die Ihre Finanzbuchhaltung und Umsatzsteuer-Voranmeldung selbst erstellen, machen wir an dieser Stelle auf eine Änderung im Formular aufmerksam.

Neu gefasst sind die ergänzenden Angaben zur Steueranmeldung in Zeile 55. Hier wurde eine neue Kennziffer 500 eingeführt. Diese ermöglicht dem Steuerpflichtigen Anmerkungen dergestalt, dass in der Voranmeldung

– erhebliche Sachverhalte nicht erklärt werden konnten,
– bewusst von der Verwaltungsauffassung abgewichen wird,
– Sachverhalte personell geprüft werden sollen und/oder
– mehrere der oben angeführten Sachverhalte vorliegen.

Wir empfehlen Ihnen, im Zweifelsfall von der Möglichkeit Gebrauch zu machen, das Finanzamt auf entsprechende Sachverhalte aufmerksam zu machen, um ggf. der Gefahr des Vorwurfes der Steuerverkürzung/ -hinterziehung aus dem Wege zu gehen.

Weiterhin weisen wir auf Kennziffer 22 der Umsatzsteuer-Voranmeldung hin. Dort ist eine „1“ einzutragen, wenn der Voranmeldung Belege, wie z.B. Verträge, Rechnungen etc. beigefügt sind oder gesondert eingereicht werden. Insbesondere bei hohen Vorsteuererstattungen kann das Finanzamt sofort erkennen, dass noch Belege zu beachten sind, die ggf. parallel zur Voranmeldung dem Finanzamt vorgelegt werden.

2026-03-27T22:38:53+01:00April 23, 2026|Buchhaltung, Lohnabrechnung|