E-Auto-Förderung – neue Förderrichtlinien ab 1. Januar 2026
Das neue E-Auto Förderprogramm für Privatpersonen sieht Fördermittel in Höhe von 1.500 € – 6.000 € für E-Autos oder bestimmte Plug-in-Hybride vor. Voraussetzung ist, dass das zu versteuernde Haushaltseinkommen bestimmte Grenzen nicht übersteigt.
Die Einkommensgrenze liegt bei 80.000 € zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen. Diese erhöht sich um 5.000 € für jedes Kind auf bis zu 90.000 € zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen. Als Nachweis dienen die Steuerbescheide der Vorjahre.
Die Höhe des zu versteuernden Einkommens ergibt sich aus dem Durchschnitt der beiden jeweils aktuellen Steuerbescheide, die maximal drei Kalenderjahre alt sein dürfen. Für einen Förderantrag Anfang 2026 können Sie demnach den Durchschnitt des zu versteuernden Einkommens der Steuerbescheide 2023 und 2024 ansetzen. Für verheiratete Antragsteller wird das zu versteuernde Einkommen des Partners hinzuaddiert, sofern nicht bereits im Rahmen des Steuerbescheides des Antragstellers bei Zusammenveranlagung enthalten.
Die Staffelung der Förderbeträge können Sie den nachfolgenden Tabellen entnehmen.
Bei Anschaffung eines rein batterieelektrischen Fahrzeugs

Bei Anschaffung eines förderfähigen Plug-In-Hybrids oder E-Fahrzeugs mit Range-Extender

Gefördert werden Kauf oder Leasing eines Neufahrzeuges. Alle geförderten Fahrzeuge dürfen erst ab dem 01.01.2026 neu zugelassen sein und müssen mindestens 36 Monate gehalten werden.
Die Förderanträge können rückwirkend gestellt werden, das Onlineportal wird voraussichtlich im Mai 2026 freigeschaltet. Der Antrag auf Förderung kann erst nach der Zulassung des Fahrzeugs gestellt werden. Die Antragstellung muss spätestens ein Jahr nach der Zulassung auf den Antragsteller erfolgen. Alle erforderlichen Unterlagen und Informationen können von Antragstellern in digitaler Form eingereicht werden.
