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Arbeitnehmer in Elternzeit – können steuerfreie Bezüge weiter gewährt werden?

Viele Arbeitnehmer erhalten steuerfreie Bezüge, zum Beispiel monatliche Sachbezüge im Wert von bis zu 50 € oder Zuschüsse zur Betreuung von Kindern im Kindergarten. Was passiert, wenn sich der Arbeitnehmer in Elternzeit befindet und keine Arbeitsleistung erbringt? Können steuerfreie Bezüge weiter gewährt werden oder sind diese nun steuerpflichtig?

Die steuerfreien Bezüge setzen voraus, dass ein Arbeitsverhältnis besteht und der Arbeitgeber die Zuwendung zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt. Es muss also eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers vorliegen. Da die Steuerfreiheit nicht an eine tatsächlich erbrachte Arbeitsleistung gekoppelt ist, bleiben die oben aufgeführten Bezüge auch während der Elternzeit steuer- und sozialversicherungsfrei. Während der Elternzeit ruht zwar die Arbeitspflicht des Arbeitnehmers, das Arbeitsverhältnis besteht jedoch fort.

Es erfolgt auch keine Anrechnung der steuerfreien Bezüge auf das Elterngeld. Erzielen Arbeitnehmer während der Elternzeit Erwerbseinkommen, wird dieses grundsätzlich auf das Elterngeld angerechnet; maßgebend ist allerdings nur das steuerpfl ichtige Einkommen aus der Erwerbstätigkeit, steuerfreie Einnahmen bleiben unberücksichtigt.

2026-06-25T19:45:20+02:00August 21, 2026|Buchhaltung, Lohnabrechnung|