Säumniszuschläge – Aussetzungszinsen – Nachzahlungszinsen
Die Höhe und Angemessenheit von steuerlichen Nebenleistungen für verspätete Zahlungen, Gewährung von Aussetzung der Vollziehung etc. beschäftigt regelmäßig die Gerichte.
So hat der BFH die Höhe der Säumniszuschläge (1 % pro angefangenen Monat) als verfassungsrechtlich unbedenklich eingestuft.
Das Finanzgericht Köln hat entschieden, dass an der Rechtmäßigkeit der unterschiedlichen Höhe des Zinssatzes für Aussetzungszinsen und Nachzahlungszinsen ernstliche Zweifel bestehen. Hier bleibt die endgültige Würdigung des BFH abzuwarten.
