Pflegeversicherung: Digitaler Nachweis zu Elterneigenschaft seit dem 01.07.2025 verpflichtend
Seit dem 01.07.2025 wird die Elterneigenschaft beitragspflichtiger Mitglieder in der gesetzlichen Krankenversicherung im Rahmen der Pflegeversicherung digital erfasst.
Als Arbeitgeber sind Sie ab diesem Zeitpunkt verpflichtet, die Anzahl der Kinder, die zu berücksichtigen sind, elektronisch abzurufen. Falls Sie Ihre Lohn- und Gehaltsabrechnung selbst vornehmen, müssen Sie Folgendes beachten:
Das neue Verfahren basiert auf Daten, die das Bundeszentralamt für Steuern über ELStAM zur Verfügung stellt. Arbeitgeber erhalten so Auskunft über die Elterneigenschaft und die Anzahl berücksichtigungsfähiger Kinder ihrer Beschäftigten.
Für die Praxis ist relevant, dass Sie als Arbeitgeber bei jeder Neueinstellung seit dem 01.07.2025 eine elektronische Anmeldung an die Datenstelle der Rentenversicherung senden müssen. Dadurch wird ein sog. Abonnement ausgelöst, das künftig automatische Änderungsmitteilungen ermöglicht, zum Beispiel bei der Geburt eines weiteren Kindes.
Zusätzlich ist für alle am 01.07.2025 bereits beschäftigten Arbeitnehmer ein einmaliger Initialabruf bis spätestens 31.12.2025 verpflichtend.
Wir empfehlen Ihnen, die technischen Voraussetzungen, falls noch nicht erfolgt, herzustellen und ggf. die zuständigen Mitarbeiter in Ihrem Unternehmen zu informieren.
