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Dienstliche Nutzung eines Privat-PKW‘s trotz Dienstwagengestellung

Grundsätzlich werden Arbeitnehmern vom Arbeitgeber Dienstwagen (für dienstliche und private Nutzung) überlassen, um die betrieblichen Fahrten mit diesem PKW durchzuführen. Die Versteuerung der privaten Nutzung wird nach der 1%- Methode oder auf Grundlage eines ordnungsgemäß geführten Fahrtenbuches vorgenommen.

Wie ist die steuerliche Würdigung jedoch, wenn der Dienstwagen von der Familie des Arbeitnehmers genutzt wird – die Privatnutzung des Dienstwagens ist ja nach Dienstvertrag erlaubt – und der Arbeitnehmer für dienstliche Fahrten seinen privaten PKW nutzt? Die endgültige Klärung durch den BFH steht noch aus. Nach Auffassung des FG Niedersachsen kann der Arbeitnehmer diese Aufwendungen in seiner Einkommensteuererklärung nach § 9 EStG als Werbungskosten steuermindernd ansetzen. Voraussetzung ist jedoch, dass die Fahrten (Anlass, Fahrstrecke etc.) vom Arbeitnehmer dokumentiert werden.

Der BFH wird klären, ob lediglich der pauschale Ansatz mit 0,30 € pro gefahrenen Kilometer möglich ist, oder ob der Arbeitnehmer auch die nachgewiesenen tatsächlich angefallenen Kosten ansetzen kann, wenn diese höher sind.

Der Sachverhalt ist auch übertragbar auf die betriebliche Nutzung von Fahrzeugen eines Unternehmers, die steuerlich als Privatvermögen behandelt werden und deren Nutzung für Betriebszwecke nicht mehr als 50 % der Gesamtfahrleistung ausmacht. Würde die 50 %-Grenze überschritten, werden diese Fahrzeuge automatisch steuerliches Betriebsvermögen.

2025-09-25T17:38:15+02:00Oktober 15, 2025|Betriebsführung|