Vorweggenommene Aufwendungen für die eigene Bestattung – keine außergewöhnliche Belastung
Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Testament – das sind sinnvolle Handlungen zu Lebzeiten sowohl für Unternehmer als auch für Privatpersonen, um die eigene Nachfolge geordnet zu regeln.
Mithilfe eines Bestattungsvorsorgevertrages ist es auch möglich, bereits die eigene Beerdigung zu Lebenszeiten zu bezahlen, um den Angehörigen die Beerdigungskosten zu ersparen. Das Finanzgericht Münster musste entscheiden, ob diese Aufwendungen für die eigene Bestattungsvorsorge als außergewöhnliche Belastung steuermindernd geltend gemacht werden können. Eine etwas kuriose, aber dennoch interessante Fragestellung. Die Entscheidung des Finanzgerichtes: Aufwendungen für die eigene Bestattungsvorsorge sind nicht als außergewöhnliche Belastung im Sinne des Einkommensteuergesetzes zu werten, denn das Gericht erachtet diese nicht als zwangsläufi g und lehnte die Klage eines Steuerbürgers ab.
