Pfändung – Höhere Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen seit Juli 2025
Zum 01.07.2025 ist die Pfändungsfreigrenze beim Arbeitseinkommen gestiegen. Damit erhöhen sich u.a. die auszahlbaren Beträge an Arbeitnehmer, deren Gehalt gepfändet wurde.
Der unpfändbare Grundfreibetrag erhöht sich zum 01.07.2025 auf 1.555 € monatlich; vorher waren es 1.491,75 € monatlich. Wegen der Rundungsvorschrift in § 850c Abs. 5 S. 1 Nr. 1 ZPO erhöht sich dieser Betrag auf 1.559,99 € monatlich (vorher: 1.499,99 €).
Der unpfändbare Betrag erhöht sich, wenn der Schuldner gesetzliche Unterhaltspflichten erfüllt. Je höher die Zahl der Unterhaltsberechtigten ist, desto höher ist der unpfändbare Betrag.
