Änderungen der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV)
Zum Schluss unserer Aktuellen Informationen möchten wir Sie noch auf die Änderung der gesetzlich geregelten Honorarabrechnung hinweisen.
Am 21. März 2025 hat der Bundesrat der Fünften Verordnung zur Änderung der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) zugestimmt. Zu den wesentlichen Änderungen gehört die Erhöhung der Steuerberatervergütung. Die letzte Erhöhung der Gebührentabelle erfolgte im Jahr 2020. Zwischenzeitlich sind jedoch die Personalund Sachkosten in den Steuerkanzleien erheblich angestiegen, sodass der Gesetzgeber eine Anhebung der Gebührentabelle für notwendig erachtet. Die gesetzlichen Änderungen sind am 01.07.2025 in Kraft getreten und werden ab 01.09.2025 von Eismann und Partner umgesetzt.
