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Aktuelle Informationen für Vereine

Seit 9. Oktober 2025 wird im Bankenverkehr aufgrund EU-rechtlicher Vorgaben bei Online-Überweisungen genauer geprüft, ob Zahlungen sicher und korrekt beim richtigen Empfänger ankommen.

Im Rahmen des Überweisungsvorgangs wird durch die Banken automatisch der Empfängername mit der IBAN abgeglichen (sog. „IBAN-Namensabgleich“ oder „Verification of Payee“), umso besser vor Fehlern und Betrugsversuchen zu schützen. Um diese automatische Überprüfung durch die Banken zu erleichtern, ist es wichtig, neben der korrekten IBAN auch den zutreffenden Empfängernamen genau und eindeutig zu bezeichnen.

Im Zuge dessen gilt zukünftig für alle Überweisungen an sämtliche Finanzämter in ganz Bayern der einheitliche Empfängername „Freistaat Bayern“.

Unabhängig von den Bankenhinweisen im „IBAN-Namensabgleich“ bleibt weiterhin die Angabe der korrekten IBAN für den erfolgreichen Überweisungsvorgang entscheidend.

Die Bankverbindungsdaten der bayerischen Finanzämter fi nden Sie auch auf der Homepage des jeweiligen Finanzamts unter Kontakt > Bankverbindung.

2025-12-04T23:51:32+01:00Dezember 4, 2025|Betriebsführung|