Leiharbeitnehmer – vielversprechendes Urteil des FG Düsseldorf
Leiharbeitnehmer wechseln oft den Tätigkeitsort. Daher stellt sich die Frage, ob und wenn ja, wann Reisekosten als Werbungskosten abzugsfähig sind. Reisekosten konnten bislang nicht angesetzt werden, wenn der Leiharbeitnehmer unbefristet entliehen wurde. Ein Urteil mit enormer Praxisrelevanz hat das FG Düsseldorf gefällt. Die Richter argumentieren, dass auch aus steuerlicher Sicht § 1 AÜG (Arbeitnehmerüberlassungsgesetz) Beachtung finden muss. Nach dieser Vorschrift darf ein Leiharbeiter nicht länger als 18 Monate bei einem Entleiher beschäftigt sein; schon allein aus diesem Grund könne grund sätzlich keine dauerhafte Zuordnung zum Betrieb des Entleihers vorliegen. Die Finanzverwaltung erklärt in den Richtlinien jedoch diese zentrale Vorschrift aus dem AÜG als nicht anwendbar.
Nun muss sich der Bundesfi nanzhof (BFH) mit der Rechtsfrage befassen. Es bleibt abzuwarten, welcher Argumentation sich das höchste deutsche Steuergericht anschließt. Über den weiteren Fortgang des Verfahrens werden wir Sie in unseren Aktuellen Informationen auf dem Laufenden halten.
