Bestattungskosten – Zahlungen aus einer Sterbegeldversicherung
Viele Menschen regeln die finanziellen Angelegenheiten ihrer künftigen Bestattung bereits zu Lebzeiten im Rahmen einer Bestattungsvorsorge. Nicht selten werden in diesem Zuge Vorauszahlungen für die späteren Bestattungskosten geleistet. Diese Vorgehensweise hat den Vorteil, dass im Falle eines Verbrauches des Vermögens durch Pflegeheimkosten für die spätere Bestattung ausreichend finanzielle Mittel zur Verfügung stehen. Steuerlich ist zu beachten, dass nach Ansicht des BFH auch Sterbegeldversicherungen, die an ein Bestattungsunternehmen abgetreten sind, dem erbschaftsteuerpflichtigen Nachlass zuzurechnen sind. Die Kosten der Bestattung sind in vollem Umfang als Nachlassverbindlichkeiten zu berücksichtigen.
