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Corona und kein Ende …

Nun liegt sie vor Ihnen, die vierte und letzte Ausgabe unserer aktuellen Informationen für das Jahr 2020. Es ist nicht schwer zu erahnen, dass wir uns auch in dieser Ausgabe schwerpunktmäßig mit einer Vielzahl von Themenbereichen beschäftigen, die zumindest indirekt in der Corona-Pandemie begründet sind.

Zum Zeitpunkt des Redaktionsschlusses dieser Ausgabe Mitte November ist – zeitgleich mit der zweiten Infektionswelle – die sogenannte Corona Überbrückungshilfe Phase II für die Monate September bis Dezember 2020 angelaufen, aktuell auch die Überbrückungshilfe „November 2020“ für einige Branchen.

Nachdem die Fördermittelabrufe für die Phase I, mit der die Monate Juni bis einschließlich August gefördert wurden, nur einen Bruchteil des zur Verfügung gestellten Finanzvolumens aufgebraucht hatten, wurden die Zugangs- und Fördervoraussetzungen für die Phase II deutlich gesenkt. Wir haben darauf verzichtet, in unserer Mandanteninformation die einzelnen Regelungen zur Überbrückungshilfe oder zur Verlängerung der Maßnahmen des Kurzarbeitergeldes einzeln aufzuführen. Diese Daten sind jeweils aktuell auf den Internetseiten der Finanz- und Wirtschaftsministerien veröffentlicht.

Auf den nachfolgenden Seiten haben wir Beiträge zu Fragen um Homeoffice, Betriebsausfallversicherungen, Zweifelsfragen zur Anwendung des richtigen Umsatzsteuersatzes und weitere aus unserer Sicht interessante Aspekte aus Rechtsprechung und Verwaltung zusammengestellt. Wir hoffen, dass Sie den Beiträgen hilfreiche Informationen und Anregungen entnehmen können. Für weiterführende Beratung stehen wir Ihnen natürlich gerne zur Seite.

Wir bedanken uns auf diesem Wege für das uns entgegengebrachte Vertrauen und freuen uns auf eine ebenso gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit Ihnen im Jahr 2021.

2020-12-08T11:22:33+01:00Dezember 8, 2020|In eigener Sache|