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Ein herausforderndes Jahr 2020 liegt hinter uns

Leider hat die Corona-Pandemie weiterhin alle Lebensbereiche fest im Griff. Somit dominiert das Thema Corona auch diese Ausgabe unserer aktuellen Informationen. Wir haben versucht, die für Ihre Betriebsführung praxisrelevanten Themen herauszugreifen. Die Politik versucht mit verschiedensten Hilfsprogrammen, die wirtschaftlichen Folgen für Unternehmer und Arbeitnehmer bestmöglichst abzufedern.

Als aktuelle Maßnahme soll die Überbrückungshilfe III für den November 2020 bis Juni 2021 die Unternehmen stabilisieren, indem Beihilfen für weiterhin anfallende Fixkosten gewährt werden. Die Antragstellung sowie Erstellung der sogenannten „Schlussabrechnung“ obliegt den Steuerberatungskanzleien. Diese Tätigkeiten binden sowohl bei Mitarbeitern als auch Kanzleiinhabern immense Kapazitäten.

Auf Betreiben der Bundessteuerberaterkammer wurde aus diesem Grund die Frist für die Abgabe der Steuererklärungen 2019 von dem bisherigen Fristende 28.02.2021 bis zum 31.08.2021 (für Land und Forstwirte auf 31.12.2021) verlängert. Die Frist zur Offenlegung von Jahresabschlüssen für die Jahresabschlüsse 2019 wurde bis zum 31.03.2021 verlängert (bisher 31.12.2020).

Leider sind die Regelungen zu den staatlichen Stützungsmaßnahmen (Überbrückungshilfe I bis III) keineswegs so einfach gestaltet, wie die Aussagen der Politik in den Medien vermuten lassen. Immer wieder kommt es zu Nachbesserungen und Änderungen bei den Ausführungsvorschriften, die eine effiziente Bearbeitung der Förderanträge erschweren.

Auf Grund der ständigen Aktualisierungen verweisen wir Sie zur detaillierten Information zur Überbrückungshilfe III auf die Internetseite des Bundeswirtschaftsministeriums. Darüber hinaus haben wir interessante Urteile aus der Finanzrechtsprechung und die wichtigsten Änderungen des Jahressteuergesetzes 2020 für Sie zusammengefasst. Auf großes Interesse bei Vorständen und Vereinsmitgliedern dürften die umfangreichen Änderungen des Jahressteuergesetzes im Bereich der Vereinsbesteuerung liegen. Lesen Sie hierzu unseren Beitrag auf Seite 4.

Wir hoffen, dass Sie unseren Beiträgen wertvolle Informationen und Anregungen entnehmen können. Für detailliertere Informationen
stehen unsere Mitarbeiter und wir Ihnen natürlich wie gewohnt gerne zur Verfügung.

2021-03-22T09:14:29+01:00März 22, 2021|In eigener Sache|