Aktuelle Informationen für Vereine
In unserer Ausgabe III/2024 hatten wir bereits über die Gesetzesinitiative aus dem Standortfortentwicklungsgesetz berichtet, das sog. „Gebot der zeitnahen Mittelverwendung“ komplett aus der Abgabenordnung zu streichen. Leider hat der Bundesrat die Abschaffung dieses Gebotes abgelehnt und eine wirklich sinnvolle Maßnahme in Sachen Bürokratieabbau verhindert. Stattdessen möchte der Bundesrat nur diejenigen Vereine, deren Jahreseinnahmen die Grenze von 80.000 Euro nicht übersteigen, vom Gebot der zeitnahen Mittelverwendung ausnehmen. Bisher lag diese Grenze bei 45.000 Euro.
Gem. der Stellungnahme des Bundesrates soll der Übungsleiterfreibetrag auf 3.300 Euro jährlich (bisher 3.000 Euro) und die Ehrenamtspauschale auf 900 Euro (bisher 840 Euro) angehoben werden.