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Änderungen beim Vorsteuerabzug aus Rechnungen – Verschoben auf 1.1.2028

Eine bedeutende Änderung ergibt sich bei den Regelungen zum Vorsteuerabzug für Rechnungen, die nach dem 31.12.2027 ausgestellt werden. Ursprünglich sollten die neuen Vorschriften, die auf Grund der EUGH Rechtsprechung veranlasst sind, bereits ab dem 1.1.2026 greifen. Nunmehr wurde die Änderung im Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens zeitlich um zwei Jahre verschoben und orientiert sich nunmehr an dem Ablaufdatum der Übergangsregelung für die Einführung der E-Rechnung.

Wir werden Sie selbstverständlich rechtzeitig vor Inkrafttreten der Neuregelung an die notwendigen Schritte bei der Umstellung Ihrer Rechnungsformulare bzw. Ihrer Prüfroutine erinnern. Die wichtigsten Inhalte jedoch an dieser Stelle vorab in der gebotenen Kürze:

Der Vorsteuerabzug ist nach dem bisherigen Rechtsverständnis unter den übrigen Voraussetzungen zum Zeitpunkt der Leistungsausführung möglich, ohne dass die entsprechende Eingangsrechnung von Ihnen bereits bezahlt wurde. Ohne Belang war bisher, ob der Rechnungsaussteller, d.h. der leistende Unternehmer selbst die Umsatzsteuer nach vereinbarten (sog. Soll-Versteuerer) oder vereinnahmten Entgelten (sog. Ist-Versteuerer) berechnet und an das Finanzamt abgeführt hat. Dies ändert sich ab dem 1.1.2028.

Künftig dürfen Sie die Vorsteuer bei Rechnungen von einem Ist-Versteuerer auch erst dann abziehen und in Ihre Umsatzsteuer- Voranmeldung aufnehmen, wenn Sie diese Rechnung bezahlt haben. Bei Rechnungen, die Sie von Soll-Versteuerern erhalten, bleibt alles beim Alten.

Diese Systemumstellung erfordert künftig bei Ist-Versteuerern einen entsprechenden Hinweis in deren Ausgangsrechnungen, sodass in § 14 Abs. 4 S. 1 Nr. 6a UStG eine entsprechende weitere Rechnungspflichtangabe normiert wurde. In diesem Zusammenhang weisen wir auf die geänderten Durchschnittssätze bei der Umsatzsteuer für Land- und Forstwirte hin:

– Steuersatz bis 5.12.2024 9,0 %
– Steuersatz vom 6.12. – 31.12.2024 8,4 %
– Steuersatz ab 1.1.2025 7,8 %

2025-04-02T19:44:47+02:00Mai 2, 2025|Betriebsführung|