Gilt die Steuerbefreiung der Aktivrente auch für Abfindungen?
Nicht selten werden bei Beendigung des regulären Arbeitsverhältnisses Abfindungen gezahlt. Können auch Abfindungen über die Aktivrente steuerfrei gestellt werden? Die Antwort lautet: Nein.
Da Abfindungen in der Regel sozialversicherungsfrei sind und keinen Arbeitslohn, sondern Entschädigungen für den Verlust des Arbeitsplatzes darstellen, ist der Anwendungsbereich der Aktivrente (§ 34 Abs. 1 EStG) nicht eröffnet.
Berechtigt ein „Midijob“ zur Aktivrente?
Bei einem sog. Midijob, also einem Arbeitsentgelt über 603 € bis zu 2.000 € unterliegt das Bruttogehalt sowohl der regulären Besteuerung als auch den Sozialabgaben. Eine Besonderheit besteht nur darin, dass die Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung innerhalb dieser Bandbreite gleitend ansteigen. Da der Arbeitgeber bezogen auf die Einnahmen aus dem Midi-Job Beiträge zur Rentenversicherung abführt, sind die Einnahmen beim Arbeitnehmer als Aktivrente steuerfrei.
