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Erhöhen zusätzliche Rentenbeiträge die Altersrente?

Um die Steuerfreiheit der sog. Aktivrente zu beanspruchen, muss der Arbeitgeber Beiträge an die gesetzliche Rentenversicherung entrichten. Hier stellt sich die Frage, ob diese zusätzlichen Beitragszahlungen die monatliche Altersrente erhöhen. Man muss folgende Unterscheidungen treffen:

1. Aufgeschobener Rentenbeginn

Wer das reguläre Rentenalter erreicht hat, muss nicht automatisch in Rente gehen. Die Rente erhält nur derjenige, der einen Rentenantrag stellt. Wer seinen Rentenbeginn verschiebt, erhält pro Monat 0,5 % Zuschlag auf seine Rente, jährlich somit 6 %. Darüber hinaus erhöht sich die Rente zusätzlich noch um die weiter gezahlten Beiträge. Nach Berechnungen der Dt. Rentenversicherung (Quelle: Homepage der Dt. Rentenversicherung) würde sich bei einem Arbeitnehmer mit einem Bruttogehalt von 4.208 € und einem Rentenanspruch von 1.836 € bei Verschieben des Rentenbeginns um 2 Jahre und Weiterarbeit über die Aktivrente ohne allgemeine Rentensteigerung nach Ablauf der 2 Jahre Aktivrentenarbeit eine monatliche Rente mit 2.148 € ergeben.

2. Aufbesserung einer bestehenden Rente

Wer sich mit Erreichen des regulären Rentenalters für den Rentenbezug entscheidet und nebenbei einer Beschäftigung über die Aktivrente nachgeht, kann durch Zahlungen an die Rentenversicherung seinen Rentenanspruch ebenfalls aufbessern. Hierfür müssen Rentner allerdings ihrem Arbeitgeber mitteilen, dass vom Gehalt Arbeitnehmerbeiträge an die gesetzliche Rentenversicherung abgeführt werden sollen. Ab Juli des Folgejahres wird dann die erhöhte Rente gezahlt. Für die Rente, die zusätzlich ab diesem Zeitpunkt gezahlt wird, gibt es noch einen Zuschlag von 0,5 % monat lich für die Zeit zwischen dem Erreichen des regulären Rentenalters und der Zahlung der erhöhten Rente.

2026-06-25T18:28:56+02:00Juli 5, 2026|Betriebsführung|