Berufsausbildung ab 2026 – Neue Mindestvergütungen beachten
Die Sicherung eines qualifizierten Mitarbeiterstammes hat für alle Unternehmen nach wie vor eine zentrale Bedeutung. Insbesondere vor dem Hintergrund des demographischen Wandels ist es enorm wichtig, künftiges Fachpersonal im eigenen Unternehmen bereits durch Einstellung von Auszubildenden zu sichern. Die Untergrenze für Berufsausbildungen nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) wurde mit Gültigkeit ab 01.01.2026 angehoben. Wenn die Berufsausbildung im Zeitraum vom 01.01.2026 – 31.12.2026 beginnt, müssen folgende monatlichen Mindestvergütungen eingehalten werden:
1. Jahr: 724 €
2. Jahr: 854 €
3. Jahr. 977 €
