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Neu – PKV-ELSTAM ab 2026

Was verbirgt sich hinter diesem Begriff? PKV steht für Private Krankenversicherung, ELSTAM ist das digitale Übermittlungsverfahren der Finanzverwaltung.

Bis 2025 mussten die privat kranken- und pflegeversicherten Arbeitnehmer ihren Arbeitgebern Papierbescheinigungen ihrer Versicherungsgesellschaften über die privaten Gesamtbeiträge (zur Erlangung des steuer- und sozialversicherungsfreien Arbeitgeber- Zuschusses) und die steuerlich berücksichtigungsfähigen Beiträge (für den Sonderausgabenabzug) vorlegen.

Ab 2026 entfällt dieses papiergebundene Nachweisverfahren – stattdessen kommt PKV-ELSTAM zur Anwendung.

Bis Ende November 2025 müssen die Versicherer nun die oben genannten Beiträge für das Jahr 2026 digital an das Bundeszentralamt für Steuer (BZSt) übermitteln. Ihnen als Arbeitgeber werden die Daten dann im Rahmen des ELSTAM Verfahrens mitgeteilt. Bitte prüfen Sie, ob die notwendigen Updates in Ihrer Abrechnungssoftware bereits eingespielt sind. Sie sind als Arbeitgeber verpfl ichtet, die digital übermittelten Daten in der Entgeltabrechnung zu berücksichtigen.

Obwohl die PKV-Unternehmen die privaten Beiträge an das BZSt übermitteln müssen, werden aller Voraussicht nach nicht alle Versicherungen dazu in der Lage sein. Aus diesem Grund gibt es eine zweijährige Übergangsphase, die am 31.12.2027 endet. Für den Fall, dass die digitalen Daten nicht vorliegen sollten, gilt somit weiterhin die Papierbescheinigung des Versicherers.

Achtung: Die Papierbescheinigung gilt jedoch nicht, falls die digitale Datenübermittlung auf Grund eines Widerspruches des Arbeitnehmers zum elektronischen Verfahren nicht zum Tragen kommt.

Bitte informieren Sie Ihre Arbeitnehmer zur Vermeidung unnötigen Verwaltungsaufwands darüber und bitten Sie diese, dem Verfahren nicht zu widersprechen oder einen bereits eingelegten Widerspruch umgehend zurückzunehmen. Bleibt der Widerspruch bestehen, dürfen Sie die ggf. auf der Papierbescheinigung ausgewiesenen Versicherungsbeiträge zum Nachteil des Arbeitnehmers nicht beim Lohnsteuerabzug berücksichtigen!

2025-12-05T20:07:02+01:00Dezember 16, 2025|Buchhaltung, Lohnabrechnung|