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Arbeitsrecht – Mindestlohn steigt in zwei Stufen

Der gesetzliche Mindestlohn wird zum 01.01.2026 auf 13,90 € brutto in der Stunde steigen und ein Jahr später auf 14,60 € brutto. Das Kabinett hat den Weg für die Erhöhung freigemacht – es hat die Empfehlung der Mindestlohnkommission vom Juni per Verordnung umgesetzt.

Im Juni 2025 hatte die unabhängige Mindestlohnkommission ihre Vorschläge für die Anpassung des gesetzlichen Mindestlohns vorgelegt. Das Bundeskabinett hat die Anpassungen per Verordnung beschlossen – damit können sie wirksam werden.

Auch die Minijob-Grenze wird zum 01.01.2026 steigen. Sie liegt aktuell bei 556 € brutto im Monat. Der gesetzliche Mindestlohn gilt auch für Minijobber. Damit eine Wochenarbeitszeit von zehn Stunden möglich ist, steigt die Grenze für geringfügige Beschäftigungen mit jeder Mindestlohnerhöhung. So wird sichergestellt, dass bei einem höheren Stundenlohn die Arbeitszeit nicht gekürzt werden muss.

2025-12-05T20:04:05+01:00Januar 3, 2026|Buchhaltung, Lohnabrechnung|