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Neueste Warnung vor Betrugsversuchen – Unterlassene Offenlegung

Es kommt immer wieder vor, dass Betrüger an persönliche Informationen von Bürgerinnen und Bürgern gelangen wollen, z.B. indem betrügerische E-Mails, SMS oder Briefe im Namen des Bundeszentralamtes für Steuern versandt werden. Wir warnen ausdrücklich davor, auf diese Betrugsversuche zu reagieren und Links oder Dateianhänge in verdächtigen E-Mails zu öffnen.

Auf der Internetseite des Bundeszentralamtes für Steuern (https://www.bzst.de) finden Sie aktuelle Warnungen und Informationen darüber, wie Sie Betrugsversuche erkennen können.

Derzeit kursieren vermehrt Betrugsversuche über E-Mail Adressen wie
– poststelle@bzst.de-mail.de oder
– poststelle@bzst.bund.de
die eine offizielle E-Mail-Adresse des Bundeszentralamtes für Steuern suggerieren. In diesen Schreiben wird angegeben, dass aufgrund von unterlassener Offenlegung von Umsatzzahlen ein Ordnungsgeldverfahren anhängig ist. Sollten Sie derartige Schreiben erhalten, reagieren Sie bitte nicht darauf bzw. wenden sich in Zweifelsfällen an unser Büro.

Eine Offenlegung von Jahresabschlüssen ist zwar für bestimmte Kapital- und Personengesellschaften verpflichtend, dafür ist aber das Bundesamt der Justiz zuständig. Die Offenlegung wird im Übrigen von unserer Kanzlei termingerecht vorgenommen, sodass hierfür Schreiben des Bundesamtes für Justiz nur in seltenen Ausnahmefällen versandt werden.

2025-12-05T00:13:36+01:00Januar 15, 2026|Betriebsführung|