Achtung Bundeszentralamt für Steuern warnt vor Betrugsversuchen
Das Bundeszentralamt für Steuern warnt aktuell vor betrügerischen E-Mails, die vorgeben, vom Bundeszentralamt für Steuern zu stammen. Darin wird behauptet, es handle sich um eine „Wichtige Information zur verspäteten Abgabe der Steuererklärung 2023“, wobei die Empfänger zur Zahlung eines Verspätungszuschlags aufgefordert werden.
Die E-Mails werden von Absenderadressen wie „info@bzst-zahlungsfrist.com“ oder „news@bzst-infos.de“ verschickt und enthalten häufi g ein PDF-Dokument, das einen offi ziellen Bescheid des Bundeszentralamts für Steuern darstellen soll. Die Empfänger werden aufgefordert, auf einen Link zu klicken oder eine Zahlung zu leisten, um Strafen für eine verspätete Steuererklärung zu begleichen.
Achtung – Keine Zahlung leisten!
Für die Besteuerung sind die örtlichen Finanzämter der Landessteuerverwaltung zuständig. Das Bundeszentralamt für Steuern bearbeitet keine Einkommensteuererklärungen. Daher setzt es dazu auch keine Verspätungszuschläge fest. Es wird ausdrücklich davor gewarnt, Anhänge oder Links in solchen E-Mails zu öffnen. Diese könnten mit schadhafter Software oder Viren infi ziert sein. Im Fall des Erhalts einer solchen E-Mail sollten Sie die Nachricht umgehend löschen und keinesfalls Zahlungen leisten oder auf die geforderten Handlungen eingehen.
Wir empfehlen folgende Schutzmaßnahmen:
– Informieren Sie ggf. Ihre Mitarbeiter zu diesem Thema.
– Überprüfen Sie den Absender der E-Mail sorgfältig. Grundsätzlich werden seitens der Finanzämter keine Bescheide per E-Mail verschickt.
– Öffnen Sie keine Anhänge oder Links in E-Mails von unbekannten oder verdächtigen Absendern.
– Geben Sie keine persönlichen Daten per E-Mail weiter, insbesondere keine Zahlungsinformationen.
Sollten Sie sich bei derartigen eingehenden E-Mails unsicher sein, kontaktieren Sie bitte unser Büro!
