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Steuerhinterziehungsbekämpfung – Anonymes Hinweisgeberportal in Schleswig-Holstein

Durch Steuerhinterziehung entgehen dem Fiskus jährlich Beträge im hohen zweistelligen Milliardenbereich. Insbesondere vor dem Hintergrund leerer öffentlicher Haushaltskassen ist zu erwarten, dass die politisch Verantwortlichen auch dieses Problem ins Auge fassen – möglicherweise nach dem Modell des Bundeslandes Schleswig-Holstein.

Das Finanzministerium (FinMin) Schleswig-Holstein hat zum 10.04.2025 ein „Anonymes Hinweisgeberportal zur Bekämpfung von Steuerkriminalität“ errichtet.

Hintergrund: Bisher werden (anonyme) Anzeigen von den Finanzämtern oder dem Fin- Min per Brief, E-Mail oder telefonisch entgegengenommen.

Über das neue „Anonyme Hinweisgeberportal zur Bekämpfung von Steuerkriminalität“ können Hinweise zu möglichen Steuervergehen anonym und nunmehr digital an die Steuerfahndung des Finanzamts für Zentrale Prüfungsdienste (FA ZPD) als der zuständigen Ermittlungsbehörde übermittelt werden.

Über das neue Hinweisgeberportal können Steuerfahndung und Hinweisgebende unter Wahrung der Anonymität miteinander komm unizieren. Voraussetzung dafür ist, dass Hinweisgebende bei Einreichung eines Hinweises auf eine mögliche Steuerstraftat im Portal einen digitalen Postkasten einrichten und dort eingehende Nachfragen der Steuerfahndung überprüfen und beantworten.

Das neue Hinweisgeberportal ergänzt die in der Vergangenheit üblichen postalischen und persönlichen Übermittlungswege an die Steuerfahndung und das Finanzministerium.

Das Problem mit bisherigen anonymen Eingaben bestand darin, dass die Steuerfahndung keine Möglichkeit hatte, die hinweisgebende Person zu kontaktieren. Dies ist aber regelmäßig notwendig, da anonyme Hinweise oftmals noch konkretisiert werden müssen, um ein Ermittlungsverfahren zu eröffnen.

2025-06-25T04:23:46+02:00Juni 29, 2025|Betriebsführung|