Finanzbuchhaltung – Umsatzsteuer – Kleinunternehmer und E-Rechnung
Mit dem Jahressteuergesetz 2024 wurde § 34a UStDV neu eingeführt. Hier werden die Anforderungen an Rechnungen beschrieben, die von Kleinunternehmern ausgestellt werden. Die Norm räumt Kleinunternehmern ein Wahlrecht ein; danach können diese abweichend von der Pfl icht zur Ausstellung elektronischer Rechnungen (E-Rechnungen) ihre Rechnungen immer als sonstige Rechnung ausstellen.
Im Umsatzsteueranwendungserlass ist allerdings – abweichend von der gesetzlichen Regelung – beschrieben, dass die Ausstellung einer E-Rechnung durch Kleinunternehmer nur mit Zustimmung des Empfängers möglich ist.
Fraglich ist daher, ob Kleinunternehmer, die trotz des bestehenden Wahlrechts E-Rechnungen ausstellen wollen, die Zu stimmung des Rechnungsempfängers einholen müssen. Der Deutsche Steuerberaterverband erkennt den Sinn und Zweck dieser Vereinbarung nicht und sieht keine rechtliche Grundlage für ein solches Zustimmungserfordernis. Der Verband regt an, die eingetretene Rechtsunsicherheit zu beheben. Wir werden berichten, wenn sich in der gesetzlichen Regelung Änderungen ergeben.
