EISMANN + PARTNER

NEWS

Erbverzicht – BFH schafft Klarheit über die Höhe des Freibetrages

Der zivilrechtliche Verzicht eines Steuerpflichtigen gegenüber seinen Eltern auf den gesetzlichen Erbteil führt nicht dazu, dass – im Falle des Versterbens eines Elternteils – seinem Kind, also dem Enkelkind des verstorbenen Elternteils, der Freibetrag für Kinder in Höhe von 400.000 € gewährt wird. Vielmehr verbleibt es auch bei dieser Konstellation bei dem Freibetrag von 200.000 €, der einem Enkelkind beim Versterben eines Großelternteils zusteht.

2025-04-02T18:35:29+02:00April 30, 2025|Rechtsprechung|