Richtsatzsammlung auf den Prüfstand des BFH
Im Rahmen von Außenprüfungen der Finanzverwaltung kommt es regelmäßig zu Zuschätzungen, wenn beispielsweise die Kassenführung formell ordnungswidrig ist oder Verprobungsrechnungen auf fehlende Einnahmen hinweisen.
Bei der Zuschätzung orientiert sich die Finanzverwaltung an der sog. Richtsatzhandelsammlung, die für verschiedene Branchen (z.B. Gastronomie, Bäckereien, Metzgereien etc.) geführt und jährlich aktualisiert werden.
Der BFH hat ein Revisionsverfahren zum Anlass genommen, sich grundlegend mit der Rechtsfrage auseinanderzusetzen, inwiefern diese Richtsatzsammlungen Zuschätzungen rechtfertigen können. Die Entscheidung des höchsten deutschen Steuergerichtes bleibt abzuwarten, wir werden Sie darüber informieren, ob möglicherweise ein Urteil mit weitreichenden Konsequenzen für die Prüfungs- und Besteuerungspraxis gefällt wird.
