Wie ist eigentlich der Stand der Grundsteuererklärungen?
Fast drei Monate nach dem Fristende fehlen in Bayern noch immer rd. 500.000 Grundsteuererklärungen. Bis Ende Juli 2023 wurden bayernweit rd. 5,98 Millionen Grundsteuererklärungen abgegeben, teilte das Finanzministerium mit. Dies entspricht etwa 93 % der abzugebenden Grundsteuererklärungen.
Die Finanzverwaltung hatte bereits 3,63 Millionen Hauptfeststellungen durchgeführt.
Vom Finanzministerium wurde verlautbart, dass zunächst keine Säumniszuschläge festgesetzt werden. Allen Steuerpflichtigen, die mit ihrer Grundsteuererklärung noch im Rückstand sind, wird jedoch dringend angeraten, schnellstmöglich die Steuererklärungen abzugeben, um eventuelle künftige belastende Maßnahmen wegen Fristversäumnis zu vermeiden. Sollten Sie mit der Abgabe von Grundsteuererklärungen noch im Rückstand sein, sind wir Ihnen bei der Erledigung gerne behilflich.
Aber mit der Abgabe der Grundsteuererklärung sind Grundstückseigentümer aus steuerlicher Sicht nicht von weiteren Verpflichtungen befreit. Denn sie müssen künftig bestimmte Anzeigepflichten für grundsteuerliche Zwecke beachten. Diese betreffen zwar insbesondere Grundstücke, deren Bewertung nach dem sog. Bundesmodell erfolgt ist. Aber auch für die in Bayern gelegenen Immobilien, für die bekanntermaßen nicht das Bundesmodell herangezogen wurde, sondern eine vergleichsweise einfachere Berechnungsmethode, sind folgende Veränderungen der Finanzverwaltung mitzuteilen:
– Wegfall von Voraussetzungen, die zu einer Grundsteuerermäßigung geführt haben.
– Wegfall der Voraussetzungen für die Anwendung einer ermäßigten Steuermesszahl.
– Abriss von Gebäuden(teilen), Erweiterung von Flächen durch Anbaumaßnahmen sowie Änderung der Nutzungsart.
In Bayern sind diese Mitteilungen spätestens drei Monate nach Ablauf des Jahres, in dem sich die Verhältnisse geändert haben, dem Finanzamt unaufgefordert mitzuteilen.
