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Ehegattensplitting

Das Ehegattensplitting stellt eine besondere Methode zur Berechnung der Einkommensteuer für Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner dar. Aufgrund der besonderen Berechnung kommt es bei der Berechnung der Steuerlast, die sich ergäbe, wenn für beide Ehegatten die Steuer einzeln berechnet werden würde, zu höheren Beträgen. Die Höhe des Vorteiles des Ehegattensplittings hängt ausschließlich von der Höhe des zu versteuernden Einkommens beider Partner ab.

Begünstigt sind insbesondere Alleinverdiener- Ehen. Der Splittingvorteil beläuft sich auf maximal etwa 18.300 € pro Jahr. Der Splittingvorteil insgesamt in Deutschland beläuft sich jährlich nach der statistischen Auswertung des BMF auf ca. 25 Mrd. €, davon entfallen ca. 10 Mrd. € auf Alleinverdiener- Ehen.

Bei Doppelverdiener-Ehen geht der Splittingvorteil deutlich zurück und beträgt ca. 1.400 € je Doppelverdiener-Ehe im Jahr.

Für verschiedene Einkommenskonstellationen der Ehegatten zeigt nachfolgende Tabelle den jeweiligen Steuervorteil.

Als Fazit kann festgehalten werden, dass vom Ehegattensplitting wohl deutlich weniger als die Hälfte der Ehen in Deutschland profi tiert.

Im Ergebnis werden ganz überwiegend quasi Alleinverdiener-Ehen begünstigt, in „Doppelverdiener-Beziehungen“ stellt der Steuervorteil des Ehegattensplittings jedenfalls keinen nennenswerten fi nanziellen Heiratsgrund mehr dar.

Ob das Konstrukt des Ehegattensplittings fortbesteht, reformiert oder abgeschafft wird, bleibt abzuwarten. Wie die obigen Ausführungen zeigen, wäre eine differenzierte Betrachtung des Themas durchaus sinnvoll.

2023-09-20T22:08:35+02:00September 23, 2023|In eigener Sache|