Umsatzsteuersatz auf die Lieferung von Holzhackschnitzeln
Durch die aktuelle Rechtsprechung des BFH gibt es eine Umkehr beim Umsatzsteuersatz auf die Lieferung von Holzhackschnitzeln, falls diese für die Verbrennung bestimmt sind. Die Hackschnitzel gelten damit als Brennholz und unterliegen dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7 %. Die Verwaltung hat sich dem BFH angewenn schlossen und festgelegt, dass der 7 %-ige Umsatzsteuersatz auf die Lieferung von Holzhackschnitzeln anzuwenden ist, die ab dem 01.01.2023 durchgeführt werden. Sind die Holzhackschnitzel nicht für die Verbrennung bestimmt, gilt weiterhin der Regelsteuersatz von 19 %.
