Rentner in Teilzeitbeschäftigung
Vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels in allen Branchen sind die meisten Arbeitgeber offen für eine Teilzeitbeschäftigung nach Erreichen der Regelaltersgrenze. Arbeiten die Rentner in Teilzeit weiter, sind diese versicherungsfrei. Nur wenn auf die Versicherungsfreiheit verzichtet werde, müssten Arbeitgeber und Beschäftigte Beiträge zur Rentenversicherung leisten. Wird dieser Verzicht nicht erklärt, muss nur der Arbeitgeber Rentenversicherungsbeiträge zahlen. Diese allerdings werden keinem Versicherungskonto zugeordnet und haben keinen Einfluss auf die Rentenhöhe des teilzeitbeschäftigten Rentners. Dies hat das Landessozialgericht Hessen in einem Urteil vom 14.05.2024 bestätigt.
