Inflationsausgleichsprämie – letzte Chance zur Auszahlung vor dem 31.12.2024
Als Arbeitgeber dürfen Sie Ihren Arbeitnehmern noch bis zum 31.12.2024 eine Inflationsausgleichsprämie gewähren. Diese ist bis zum Betrag von 3.000 € steuerund sozialversicherungsfrei.
Wichtig: Damit die Steuer- und Beitragsfreiheit gewährleistet ist, muss die Prämie bzw. ein noch offener Restbetrag spätestens am 31.12.2024 bei den Arbeitnehmern angekommen sein. Bitte beachten Sie dieses Detail bei der Auszahlung und vermeiden Sie mit einer rechtzeitigen Überweisung eine unnötige Steuer- und Beitragsbelastung.