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Handwerkerleistungen – § 35a EStG auch bei Studentenwohnungen

Über § 35a EStG wird Ihnen eine direkte Steuerermäßigung von 20 % der Bruttolohnkosten für Handwerkerleistungen gewährt, die an der eigengenutzten Wohnung ausgeführt werden.

Es wird vorausgesetzt, dass die Aufwendungen den eigenen Haushalt betreffen.

Die Regelung umfasst nach einem BMF-Schreiben auch die typische Studentenwohnung; darunter fällt auch die Wohnung, die von Ihrem studierenden Kind bewohnt wird und von Ihnen angemietet ist. Allerdings setzt die Regelung voraus, dass Sie für das studierende Kind noch Kindergeld erhalten. Darüber hinaus müssen Sie die Wohnung Ihrem Kind unentgeltlich überlassen, d.h. es darf mit dem Kind kein Mietverhältnis bestehen, für den Fall, dass Ihnen die Wohnung selbst gehört.

Die jährlichen Aufwendungen nach § 35a EStG sind bei angemieteten Wohnungen in der Nebenkostenabrechnung des Vermieters bzw. der Hausverwaltung aufgeführt. Darüber hinaus sind auch Rechnungen für Handwerkerleistungen begünstigt, die Sie selbst für Reparaturen an der Wohnung in Auftrag gegeben haben.

2025-06-25T04:42:52+02:00August 20, 2025|Rechtsprechung|