Für welche Geschenke gilt die 35,- € Freigrenze?
Immer wieder wird die Frage gestellt, was ein Geschenk an einen Geschäftsfreund kosten darf, damit es als Betriebsausgabe abzugsfähig ist.
Ein Abzug als Betriebsausgabe ist nur zulässig, wenn die Anschaffungskosten der dem einzelnen Empfänger im Wirtschaftsjahr zugewandten Gegenstände insgesamt 35,- € (netto) nicht übersteigen.
Um das nachzuweisen, müssen Sie eine Geschenkeliste führen.
Für Geschenke an Arbeitnehmer gilt die 35,- €-Grenze nicht.
Aufmerksamkeiten aus Anlass eines besonderen persönlichen Ereignisses des Arbeitnehmers (z.B. Geburtstag) sind bis zu einem Wert von 60,- € als Betriebsausgabe abzugsfähig und beim Arbeitnehmer steuerfrei.
Bei Geschenken an Geschäftsfreunde aus einem persönlichen Anlass (z.B. Geburtstag) ist zu unterscheiden:
- Wert des Geschenkes unter 35,- € netto: Der Betriebsausgabenabzug für das Geschenk ist möglich, ebenso der Vorsteuerabzug.Das Geschenk unterliegt nicht der Pauschalierung nach § 37 b EStG, da das Geschenk aus einem besonderen persönlichen Anlass gegeben wurde und den Wert 60,- € brutto nicht übersteigt.
- Der Wert des Geschenkes beträgt brutto 70,- €: Der Betriebsausgabenabzug für das Geschenk ist ausgeschlossen, weil der Netto-Geschenkewert 35,- € übersteigt, ebenso ist der Vorsteuerabzug ausgeschlossen.Da die 60,- €-Grenze überschritten wurde, greift die Pauschalierung nach § 37 b EStG. Wird die Pauschalsteuer nicht entrichtet, muss der Geschäftsfreund das Geschenk im Rahmen seiner Gewinnermittlung erfassen und versteuern.
