Elektro-Dienstwagen und Ladestrom – Pauschaler Auslagenersatz möglich
Ladestrom für E-Dienstwagen kann vom Arbeitgeber steuer- und beitragsfrei nach § 3 Nr. 50 EStG erstattet werden. Grundsätzlich ist es erforderlich, dass der Arbeitnehmer mit dem Arbeitgeber über jeden einzelnen Ladevorgang einzeln abrechnet, dieses aufwändige Verfahren sehen die Lohnsteuerrichtlinien vor. Dies bedeutet konkret, dass Arbeitnehmer ggf. mit Fotos die Zählerstände nachweisen, Strombelieferungsverträge vorlegen müssen, also viel Verwaltungsaufwand für vergleichsweise geringe Abrechnungsbeträge.
Das BMF ermöglicht jedoch auch einen pauschalen Auslagenersatz. Dieser ist gestaffelt je nach Fahrzeug und Lademöglichkeit:
Monatliche Pauschalen
– bei zusätzlicher Lademöglichkeit beim Arbeitgeber:
• 30 EUR für Elektrofahrzeuge 15 EUR für Hybridelektrofahrzeuge
– ohne Lademöglichkeit beim Arbeitgeber:
• 70 EUR für Elektrofahrzeuge 35 EUR für Hybridelektrofahrzeuge
