Azubi schafft Prüfung nicht – Wie geht es weiter?
Derzeit laufen für viele Auszubildende die Abschlussprüfungen. Gut ausgebildete Nachwuchskräfte sichern den Fortbestand des Unternehmens und wirken dem Fachkräftemangel entgegen. Was passiert aber, wenn der Azubi die Prüfung nicht schafft?
Besteht Ihr(e) Auszubildende(r) die Abschlussprüfung nicht, so verlängert sich nach den Vorschriften des Berufsausbildungsgesetzes das Ausbildungsverhältnis auf Verlangen des Auszubildenden bis zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung, jedoch höchstens um ein Jahr. Auf diese Verlängerung hat der Azubi auch einen Anspruch. Wird die erste Wiederholungsprüfung ebenfalls nicht bestanden, kann der Azubi sich noch ein drittes Mal prüfen lassen. Er hat deshalb das Recht, die Fortsetzung des Ausbildungsverhältnisses bis zur zweiten Wiederholungsprüfung zu verlangen. Diese Prüfung muss allerdings innerhalb der Jahresfrist, gerechnet ab der ersten Verlängerung, abgelegt werden.
Das Ausbildungsverhältnis endet dann, unabhängig vom Prüfungsergebnis, mit Abschluss der zweiten Wiederholungsprüfung. Während der Zeit der Verlängerung des Ausbildungsverhältnisses hat der Azubi weiterhin Anspruch auf die vereinbarte Ausbildungsvergütung.
