Aktivrente – weitere Einzelheiten
Berufliche Fortbildungsmaßnahmen, die Sie für Ihre Arbeitnehmer finanzieren, sind nicht selten sehr kostspielig. Meistens wird daher in Fortbildungsverträgen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer geregelt, wie für beide Seiten bei einem zeitnahen Ausscheiden des Arbeitnehmers nach erfolgreich abgelegter Fortbildung verfahren wird.
Das Landesarbeitsgericht Köln hat entschieden, dass eine Rückzahlungsklausel zulasten des Arbeitnehmers unwirksam ist, wenn diese „an vom Arbeitnehmer zu vertretende Gründe“ anknüpft.
Wir empfehlen Ihnen daher, derartige Fortbildungsverträge mit einem Fachanwalt für Arbeitsrecht im Vorfeld zu besprechen.
