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Arbeitsrecht

Als Arbeitgeber müssen Sie den Arbeitnehmer über nicht genommenen Urlaub aufklären!

Das Bundesarbeitsgericht hat in einem aktuellen Fall zum Thema Urlaubsanspruch von Arbeitnehmern Folgendes entschieden:

Der Anspruch eines Arbeitnehmers auf bezahlten Jahresurlaub erlischt in der Regel nur dann am Ende des Kalenderjahres, wenn Sie als Arbeitgeber zuvor über den konkreten Urlaubsanspruch und die Verfallfristen den Arbeitnehmer belehrt haben und dieser den Urlaub dennoch aus freien Stücken nicht genommen hat.

Wir empfehlen Ihnen, im Hinblick auf dieses Urteil die entsprechenden Dokumentationen vorzuhalten und den Arbeitnehmer nach Möglichkeit schriftlich über die noch nicht genommenen Urlaubstage zu informieren. Am besten sollte dies der Arbeitnehmer durch Gegenzeichnung bestätigen.

2019-05-21T13:17:18+02:00April 8, 2019|Rechtsprechung|