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Abschlussprüfung beim KUG

Im Zuge der Coronakrise konnte die wirtschaftliche Situation vieler Betriebe durch das Kurzarbeitergeld (KUG) stabilisiert werden.

Das KUG wird zunächst vorläufig ausgezahlt. Die Bundesagentur für Arbeit prüft nachträglich, ob die Voraussetzungen tatsächlich gegeben waren und ob das KUG in der korrekten Höhe ausgezahlt wurde. Es ist grundsätzlich vorgesehen, dass diese Prüfung in jedem Unternehmen stattfindet, das KUG beantragt hat.

Die Prüfungen sollen vornehmlich in den Bundesagenturen für Arbeit stattfinden, können im Einzelfall aber auch beim Unternehmer durchgeführt werden. Bei Überzahlungen wird geprüft, ob evtl. eine Ordnungswidrigkeit vorliegt. Bei wissentlich falschen Angaben ist auch eine Strafanzeige denkbar.

Es gibt die Option, einen fehlerhaften Antrag noch bis zur Prüfung zu korrigieren.

2021-12-09T16:14:44+01:00Dezember 9, 2021|Lohnabrechnung|