Homeoffice von Arbeitnehmern im Ausland – Steuerliche Risiken durch Entstehung einer ausländischen Betriebsstätte
Die Arbeitswelt hat sich in den vergangenen Jahren grundlegend gewandelt und das Homeoffice ist zu einem festen Bestandteil moderner Beschäftigungsmodelle geworden. In diesem Rahmen nimmt die Nachfrage nach ortsunabhängigen Arbeitsformen weiter zu. Immer häufi ger wünschen sich Arbeitnehmer, ihre Tätigkeit nicht nur von zu Hause, sondern auch vorübergehend oder dauerhaft aus dem Ausland auszuüben.
Die OECD hat Ende des Jahres 2025 hierzu Klarstellungen getroffen:
Eine zentrale Voraussetzung ist die Dauerhaftigkeit und regelmäßige Nutzung. Grundsätzlich wird eine Betriebsstätte demnach nicht begründet, wenn die betreffende Person innerhalb eines Zwölfmonatszeitraums weniger als 50 % ihrer gesamten Arbeitszeit für das Unternehmen im ausländischen Homeoffice tätig ist. Durch die kurzfristige Tätigkeit in einer ausländischen Ferienwohnung entsteht keine Betriebsstätte für ein Unternehmen.
Beträgt der Homeoffice-Anteil innerhalb eines Zwölfmonatszeitraums mehr als 50 % der gesamten Arbeitszeit, müssen weitere Kriterien beachtet werden. Entscheidend ist hierbei insbesondere, ob ein wirtschaftlicher Grund des Unternehmens vorliegt. Werden beispielsweise Kundenkontakte im betroffenen Staat gepflegt, besteht die Gefahr der Entstehung einer Betriebsstätte.
Da eine ausländische Betriebsstätte massive steuerliche Folgen im In- und Ausland nach sich zieht, bitten wir Sie, sich für die steuerliche Würdigung an Ihren Ansprechpartner in unserer Kanzlei zu wenden.
