Sofortmeldung Schwarzarbeit – Neu ab 01.01.2026
Ab dem 01.01.2026 wurden zwei neue Branchen in die Sofortmeldung Schwarzarbeit aufgenommen:
1. Das Friseurhandwerk mit Barbershops
2. Die Kosmetikbranche
Für beide Branchen müssen somit ab dem 01.01.2026 die Sofortmeldungen „Schwarzarbeit vermeiden“ abgegeben werden. Bitte beachten Sie, dass es für diese Meldungen keine Karenzzeit gibt! Die Meldung ist zwingend spätestens mit dem Beginn des Beschäftigungsverhältnisses abzugeben.
