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Sozialversicherungsrechengrößen zum 01.01.2026

Das Bundeskabinett hat die Sozialversicherungsrechengrößen- Verordnung 2026 beschlossen. Zum 01.01.2026 sollen sich die Beitragsbemessungsgrenzen (BBG) in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und in der Rentenversicherung erhöhen. Auch soll die Versicherungspfl ichtgrenze steigen. Die Zustimmung des Bundesrates vorausgesetzt, ergeben sich ab 01.01.2026 folgende Rechengrößen:

BBG in der GKV
69.750 € im Jahr / 5.812,50 € / mtl.
Versicherungspflichtgrenze in der GKV
77.400 € im Jahr / 6.450 € / mtl.
BBG in der allgemeinen RV
101.400 € im Jahr / 8.450 € / mtl.
BBG in der knappschaftlichen RV
124.800 € im Jahr / 10.400 € / mtl.

Vorläufiges Durchschnittsentgelt in der RV
51.944 € im Jahr

2025-12-05T20:09:50+01:00Dezember 7, 2025|Buchhaltung, Lohnabrechnung|