Entlastungsbetrag für Alleinerziehende im paritätischen Wechselmodell
Leben Kinder dauernd getrennt lebender Eltern wechselweise eine Woche bei der Mutter, anschließend eine Woche beim Vater, spricht man vom paritätischen Wechselmodell. Gemeldet sind die Kinder in der Regel sowohl beim Vater als auch bei der Mutter. Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende wird dem Elternteil gewährt, bei dem das Kind gemeldet ist und zu dessen Haushalt das Kind gehört. Beim paritätischen Wechselmodell erfüllen beide Elternteile diese Voraussetzungen. Der BFH sorgt nun für Klarheit und hat entschieden, dass der Entlastungsbetrag insgesamt nur einmal zur Anwendung kommt und auch nicht unter den Eltern aufgeteilt wird. Die Eltern müssen einvernehmlich darüber entscheiden, welchem Elternteil der Entlastungsbetrag zusteht. Gelingt das nicht, steht der Entlastungsbetrag dem Elternteil zu, der vorrangig kindergeldberechtigt ist.
