Begünstigtes Vermögen bei Erbschaft- und Schenkungsteuer – BFH korrigiert Gesetzgeber
Die Übertragung von Betriebsvermögen in die nächste Generation ist steuerlich begünstigt. Seit Jahren beschäftigen sich die Gerichte bis zum Bundesverfassungs gericht mit der Frage, welche Begünstigungen notwendig sind und ab welcher Größenordnung die steuerliche Freistellung von Betriebsvermögen die Unternehmer im Vergleich zu Privatpersonen übermäßig begünstigt.
Eine eher unverständliche Vorschrift im Zusammenhang mit der Begrenzung der Steuerfreistellung von Betriebsvermögen ist der sog. „90% Test“. Da sich auch im begünstigten Unternehmensvermögen nicht betriebsnotwendige Vermögensteile befi nden könnten (z.B. vermietete Wohnungen, Wertpapierdepots etc.) wollte der Gesetzgeber Unternehmensvermögen nicht begünstigen, wenn der Anteil des nicht betriebsnotwendigen Vermögens (sog. Verwaltungsvermögen) mehr als 90% des Unternehmenswertes ausmacht. Mit dieser Prüfung wollte der Gesetzgeber Unternehmensvermögen, das fast vollständig aus Verwaltungsvermögen besteht, in vollem Umfang von der steuerlichen Begünstigung ausschließen. Der Knackpunkt an der Regelung ist, dass die betrieblichen Schulden nicht in die Berechnung des 90% Tests einbezogen wurden. Diese Berechnungsweise hat der BFH in einem Urteil aus dem Jahr 2023 als unzulässig erachtet. Mit einem Ländererlass haben nun die obersten Finanzbehörden der Länder auf die neue Rechtsprechung reagiert und mit entsprechenden Verwaltungsanweisungen die Neuberechnung des „90% Tests“ geregelt.
