Vergabe einer Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.)
Die neue Wirtschafts-Identifikationsnummer: Man liest und hört derzeit viel von ihr. Doch um welche Nummer handelt es sich genau? Wie ist sie aufgebaut? Wann kommt sie? In diesem Beitrag klären wir kurz auf.
Die W-IdNr. dient der eindeutigen Identifizierung Ihres Unternehmens bei den Finanzbehörden und anderen staatlichen Stellen. Sie soll die Kommunikation mit Behörden erleichtern und kann in Zukunft dazu beitragen, steuerliche Prozesse zu vereinfachen und zu automatisieren. Die W-IdNr. ersetzt aktuell nicht die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oder andere bestehende Identifikationsnummern. Sie wird parallel zu diesen verwendet und kann in bestimmten Fällen perspektivisch dazu beitragen, andere Nummern zu ersetzen. Somit haben Sie als Steuerzahler also bald bis zu vier steuerlich relevante Nummern, nämlich:
– die W-Id.Nr. für wirtschaftlich Tätige,
– die Steuer-IdNr. für alle natürliche Personen
– die Steuernummer beim Finanzamt
– die USt-IdNr. für umsatzsteuerliche Zwecke
Die W-IdNr. dient auch als bundeseinheitliche Wirtschaftsnummer für das Unternehmensbasisregister. Dieses ist ein zentrales und ressortübergreifendes Vorhaben zur Verwaltungsdigitalisierung und -modernisierung.
Die W-IdNr. setzt sich aus dem Kürzel „DE“ und daran anschließend aus neun Ziffern zusammen. Darauf folgen – getrennt durch einen Bindestrich – fünf weitere Ziffern, die der Unterscheidung einzelner Tätigkeiten, Betrieben oder Betriebsstätten dienen. Sie beginnen mit „-00001“. Auf diese Weise lassen sich einzelne Geschäftsfelder voneinander abgrenzen.
Beispiel:
Ein Unternehmer geht zwei verschiedenen wirtschaftlichen Tätigkeiten nach. Er betreibt eine Reparaturwerkstatt und eine PV-Anlage:
Reparaturwerkstatt
Steuernummer: 2354/115/12345
W-IdNr. DE123456789-00001
PV-Anlage
Steuernummer: 2354/115/98765
W-IdNr. DE123456789-00002
Jede W-IdNr. wird nur einmal vergeben, das heißt: Sollten Sie eine Tätigkeit einstellen oder parallel eine neue beginnen, unterscheiden sich die W-Id.Nr. auch für diese Tätigkeiten.
Die Finanzämter teilen W-Id.Nr. ab 01.11.2024 automatisch zu.
Obwohl der Gesetzgeber die rechtlichen Grundlagen für die W-IdNr. bereits im Jahr 2003 geschaffen hat, wurde sie erstmals zum 30.09.2024 eingeführt – und jetzt beginnt die Zuteilung. Diese nimmt das Finanzamt stufenweise ohne gesonderten Antrag vor. Die Vergabe der neuen Nummer erfolgt in drei Schritten:
1) Zuerst bekommen alle Unternehmer mit einer USt-IdNr. die W-Id.Nr.. Die W-Id. Nr. wird aus der bereits vorhandenen USt-IdNr. und einem fünfstelligen Unterscheidungsmerkmal zusammengesetzt. Für die erste wirtschaftliche Tätigkeit wird das U-Merkmal „00001“ vergeben. Diese Neuerung soll durch das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) in einer öffentlichen Bekanntmachung sowie im Bundessteuerblatt mitgeteilt werden. Gesonderte Post erhalten Sie hier also nicht.
2) Bei wirtschaftlich Tätigen ohne USt-Id- Nr. bzw. für weitere Tätigkeiten soll die Vergabe der W-IdNr. in zweiter Stufe durch das BZSt erfolgen, wenn diese oder deren Vertreter bzw. Bevollmächtigter auf der sicheren Kommunikationsplattform der Finanzverwaltung ein Benutzerkonto eingerichtet haben (ELSTER-Konto). Hier soll die Mitteilung der W-IdNr. elektronisch über das Postfach erfolgen.
3) Zuletzt erhalten die übrigen wirtschaftlich Tätigen die W-IdNr.; allerdings erst dann, wenn die dafür erforderlichen rechtlichen, technischen und organisatorischen Voraussetzungen geschaffen sind.
Die Zuteilung soll bis Ende 2026 abgeschlossen sein. Erst dann kann das neue Ordnungskriterium auch tatsächlich genutzt werden.
