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Land- und Forstwirtschaft – Tarifermäßigung wird fortgesetzt

Insbesondere kleinen und mittleren landund forstwirtschaftlichen Unternehmen stehen geringere Rücklagen zur Überbrückung von klimabedingten Ernteausfällen zur Verfügung. Diese Betriebe sind stärker von den unmittelbaren Folgen von allgemeinen Witterungsbedingungen und des Klimawandels betroffen.

Diese wirtschaftlichen Nachteile sollen steuerlich durch eine Tarifermäßigung abgefedert werden. Die bisherige Regelung war bis zum Veranlagungszeitraum 2022 befristet. Da sich die Situation der Landwirte jedoch nicht verbessert hat, soll die Tarifermäßigung nun um zwei Betrachtungszeiträume (VZ 2023 – 2025 und VZ 2026 – 2028) verlängert werden. Der Bundesrat hat der Maßnahme zugestimmt.

Die Einkommensteuer wird bei Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft auf den Betrag ermäßigt, der sich ergäbe, wenn die Einkünfte gleichmäßig auf einen Drei-Jahres-Zeitraum verteilt würden. Somit wird bei schwankenden Gewinnen die Progressionswirkung abgemildert.

2024-12-16T04:05:54+01:00Januar 26, 2025|Betriebsführung|