Viertes Bürokratieentlastungsgesetz – Folgende Neuerungen sollen Entlastung bringen
Das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz wurde zwischenzeitlich im Bundesgesetzblatt verkündet. Mit folgenden Maßnahmen sollen künftig Vereinfachungen durch den Abbau überfl üssiger bürokratischer Hürden erreicht werden:
– Aufbewahrungsfrist von Buchungsbelegen: Reduzierung von derzeit 10 Jahren auf 8 Jahre. Die Frist beginnt mit dem Ablauf des Jahres, in dem der Buchungsbeleg entstanden ist.
– Wichtig: Die Aufbewahrungsfrist für Handelsbücher, Inventare, Jahresabschlüsse und Lageberichte beträgt weiterhin 10 Jahre. Die Aufbewahrungsfrist für empfangene und versendete Handelsbriefe beträgt weiterhin 6 Jahre.
– Umsatzsteuer Voranmeldungen müssen ab 2025 monatlich eingereicht werden, wenn die Umsatzsteuerschuld für das vergangene Kalenderjahr mehr als 9.000 € betragen hat. Bisher lag diese Grenze bei 7.500 €.
