Kostenübernahme Corona- Test ist kein Arbeitslohn
Übernehmen Sie als Arbeitgeber Kosten für Covid-19-Tests (PCR, Schnell- und Antikörper-Tests) stellt dies keinen Arbeitslohn dar. Die Finanzverwaltung unterstellt hier überwiegend ein eigenbetriebliches Interesse des Arbeitgebers und sieht von einer Besteuerung dieser Kosten ab.
