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Kostenübernahme Corona- Test ist kein Arbeitslohn

Übernehmen Sie als Arbeitgeber Kosten für Covid-19-Tests (PCR, Schnell- und Antikörper-Tests) stellt dies keinen Arbeitslohn dar. Die Finanzverwaltung unterstellt hier überwiegend ein eigenbetriebliches Interesse des Arbeitgebers und sieht von einer Besteuerung dieser Kosten ab.

2021-03-22T10:05:07+01:00März 22, 2021|Betriebsführung|