Coronaprämie bis 30.06.2021 verlängert
Die Zahlungsfrist für die steuerfreie sogenannte Coronaprämie (vgl. unsere aktuelle Information II/2020) wurde bis zum 30.06.2021 verlängert. Wenn Sie als Arbeitgeber die Steuerbefreiung, die pro Arbeitnehmer maximal 1.500,- € beträgt, im Jahr 2020 noch nicht (in voller Höhe) ausgeschöpft haben, können Sie dies nun bis spätestens 30.06. dieses Jahres nachholen.