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Coronaprämie bis 30.06.2021 verlängert

Die Zahlungsfrist für die steuerfreie sogenannte Coronaprämie (vgl. unsere aktuelle Information II/2020) wurde bis zum 30.06.2021 verlängert. Wenn Sie als Arbeitgeber die Steuerbefreiung, die pro Arbeitnehmer maximal 1.500,- € beträgt, im Jahr 2020 noch nicht (in voller Höhe) ausgeschöpft haben, können Sie dies nun bis spätestens 30.06. dieses Jahres nachholen.

2021-03-22T09:45:46+01:00März 22, 2021|Betriebsführung, Corona / COVID-19|