218 Stunden für die Vorbereitung von Steuererklärungen.…….
Diese Zahl hat die Weltbank in ihrem Bericht „Doing Business“ für Deutschland berechnet. In einem Ranking der Staaten landet Deutschland damit weit abgeschlagen z.B. hinter Finnland (90 Std.), Großbritannien (105 Std.), Österreich (131 Std.) oder Spanien 148 Std.). Die Statistik zeigt, dass hierzulande offensichtlich noch deutlicher Reformbedarf besteht, was den Bürokratieabbau betrifft.
Für die Praxis ist dies leider noch nicht ausreichend erkennbar. Auch die steuergesetzgeberische Zwischenbilanz der Regierung ein Jahr nach Abschluss des Koalitionsvertrages ist überschaubar. In der Fachliteratur wurde ohnehin bemängelt, dass der Koalitionsvertrag nur sehr wenige steuerpolitische Aussagen getroffen hat. Das darin formulierte Ziel, die Abgeltungssteuer auf Zinsen abzuschaffen, ist offensichtlich ein längerfristiges Vorhaben. Auch über die Streichung des Solidaritätszuschlages gibt es innerhalb der Regierungskoalition unterschiedliche Meinungen über Höhe und Zeitpunkt der Reduzierung des Zuschlages.
Bereits in unserer letzten Mandanteninfo hatten wir über einen Entwurf des Gesetzes zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsbaus berichtet. Diese Regelung sah vor, für frei finanzierten Wohnungsneubau Sonderabschreibungen in Höhe von 5% pro Jahr für einen Zeitraum von 4 Jahren zu gewähren. Dieses Vorhaben hat der Bundesrat am 14.12.2018 jedoch kurzfristig von der Tagesordnung abgesetzt, so dass derzeit unklar ist, ob und falls ja, wann diese gesetzliche Neuregelung tatsächlich umgesetzt wird.
Grund der Absetzung von der Tagesordnung waren einige Kritikpunkte der Länder an verschiedenen Punkten des relativ komplizierten Gesetzesvorschlages. Die angeregten Änderungen wurden nach Anhörung vor dem Finanzausschuss nicht umgesetzt, so dass abzuwarten bleibt, ob sich Bundesrat und Bundestag letztendlich auf einen gemeinsamen Nenner einigen können, um das wichtige Ziel der Förderung des Mietwohnungsneubaus mit steuerpolitischen Maßnahmen zu flankieren.
Die vorstehenden Ausführungen und Beiträge sind nach bestem Wissen und Kenntnisstand verfasst worden. Es handelt sich nicht um abschließende Informationen und ersetzen keine Beratung. Eine Haftung für den Inhalt der aktuellen Informationen kann daher nicht übernommen werden.
Gerne beraten wir Sie zu diesen und anderen Themen. Bitte vereinbaren Sie bei Interesse einen Besprechungstermin, um die Beratung auf Ihre persönliche Situation und individuellen steuerrechtlichen Verhältnisse abzustimmen.
